EN ISO 20345/20347 (DGUV Regel 112-191)
ANFORDERUNGEN FÜR ORTHOPÄDISCHE SICHERHEITSSCHUHE
Die neue Norm EN ISO 20345/20347 im Jahr 2022 legt detaillierte Anforderungen fest, die für die Herstellung von Sicherheitsschuhen und -stiefeln gelten, einschließlich solcher mit orthopädischem Fußschutz. In Anhang A wird bei orthopädischen Veränderungen von Sicherheitsschuhen zwischen 3 Typen differenziert:
Typ 1 – Ausstattung mit zugerichteten Einlegesohlen
Typ 2 – Modifizierte Sicherheitsschuhe
Typ 3 – Maßgefertigte Sicherheitsschuhe
Für diese drei Typen sind spezielle Prüfbedürfnisse definiert, so dass sich der Prüfumfang erhöht. Neben Änderungen des Prüfumfangs ändert sich auch die Anforderung an die Kennzeichnung von Sicherheitsschuhen mit orthopädischen Zurichtungen und orthopädischen Einlagen. Vor der Einführung der EN ISO 20345/20347 waren die Anforderungen an orthopädischen Fußschutz in der DGUV Regel 112-191 festgelegt. Die DGUV Regel 112-191 (vormals BGR 191) beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Sie besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 gemäß Zertifikat entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt. Da die Kosten für die Prüfung von individuell angefragten orthopädischen Veränderungen bei jedem einzelnen Paar wirtschaftlich nicht tragbar sind, bietet die ELTEN GmbH für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen ein umfangreiches Sortiment von Sicherheitsschuhen an, die dafür im Vorfeld zertifiziert wurden.
Das ELTEN Versorgungssystem wird in Zusammenarbeit mit unseren Partner dafür eingesetzt, um Ihnen einfach und unkompliziert bei Problemen zu helfen und flexibel zu bleiben. Deshalb können Sie die, von der ELTEN GmbH angebotenen Artikel, bei jedem dafür zugelassenen Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus in Ihrer Nähe durchführen lassen.