DGUV Regel 112-191.

Fuß- und Knieschutz

DGUV Regel 112-191 (BGR 191)

Um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, hat die Berufsgenossenschaft Regeln für Gesundheit und Sicherheit entwickelt. Mit Fuß- und Knieschutz beschäftigt sich die DGUV-Regel 112-191 (vormals BGR 191*).

Im Jahr 2007 wurde die Richtlinie Berufsgenossenschaftliche Regel verändert, welche eine neue Anforderung der Norm mit sich gebracht hat. Bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen, muss geprüft werden, ob diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 gerecht werden.

Ein offizielles Prüfinstitut prüft die Auswirkungen der Veränderungen und stellt eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, wenn der Schuh die Prüfung bestanden hat. Aufgrund der hohen Kosten dieser Prüfung, ist es wirtschaftlich nicht tragbar, diese für jede orthopädische Änderung durchzuführen.

Für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen bietet die ELTEN GmbH eine große Auswahl an Produkten an, welche im Vorfeld für orthopädische Anpassungen zertifiziert worden sind.

Das ELTEN Versorgungssystem wird in Zusammenarbeit mit unseren Partner dafür eingesetzt, um Ihnen einfach und unkompliziert bei Problemen zu helfen und flexibel zu bleiben. Deshalb können Sie die, von der ELTEN GmbH angebotenen Artikel, bei jedem dafür zugelassenen Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshaus in Ihrer Nähe durchführen lassen.

*Die DGUV 112-191 (BGR 191) ist über www.arbeitssicherheit.de zu beziehen.